Diese Übersicht wurde mit größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Der Verfasser übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Abweichungen / Änderungen nach BetrSichV., DGUV Vorschrift 3 - möglich.
1. Gesetzliche Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV.) - UVV der Berufsgenossenschaften - Gesetz über technische Arbeitsmittel - Landesbauordnung des jeweiligen Landes
Erstprüfung * DIN VDE 0100 Teil 600 für elektrische Anlagen * DIN VDE 0113 Teil 1/EN 60204 für elektrische Maschinen * BetrSichV. * DGUV V3 (BGV A3)
Instandsetzung / Änderungen * DIN VDE 0100 für elektrische Anlagen * DIN VDE 0113 Teil 1/EN 60204 für elektrische Maschinen * DIN VDE 0701 (02-2021) für elektrische Geräte * BetrSichV. * DGUV V3 (BGV A3)
Wiederholungsprüfungen * DIN VDE 0702 ( 06-2021 für Erst- & Wiederholungsprüfung) für elektrische Geräte, Stecker * DIN VDE 0105 Teil 1 für elektrische Anlagen und fest angeschlossene Geräte * DIN VDE 0113 Teil 1/EN 60204 für elektrische Maschinen * BetrSichV. * DGUV V3 (BGV A3) * DIN VDE 0544-4 für Lichtbogenschweißgeräte
1.1 Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel Prüffristen können nicht starr festgelegt werden. Die hier
angegebenen Fristen sind überschlägige Zeiträume und wurden einst in der VBG 4
(Vorvorgänger der heutigen DGUV V3) festgelegt.
Im §3 der Betriebssicherheitsverordnung ist jeder
Unternehmer (Arbeitgeber) verpflichtet,
eine genaue Gefährdungsanalyse (Beurteilung) für jeden Arbeitsplatz zu
erstellen.
Hieraus ergeben sich spezifische Prüfintervalle für jede Anforderung.
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel (alle 4 Jahre)
Elektrische Maschinenausrüstung nach VDE 0113 Teil 1 EN 60204-1 (jährlich)
Lichtbogenschweißgeräte nach DIN VDE 0544-4 (vierteljährlich) Bei der vierteljährigen Prüfung wird der ordnungsgemäßen Zustand per Sichtprüfung durchgeführt, eine Funktionsprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen durchgeführt und die Prüfung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme auf Wirksamkeit geprüft. (jährlich) Bei der jährlich empfohlenen Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung der geöffneten Steckverbindungen, die Isolationsprüfung des Eingangs- und Ausgangsstromkreises gegen Körper, sowie beide Stromkreise gegeneinander nach einer inneren Reinigung der Schweißstromquelle. Bei einer elektrischen Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten sollten folgenden Parameter bemessen werden: Diverse Isolationswiderstände, der Schutzleiter-Widerstand, der Sondenstrom der leitfähigen und berührbaren Teile, der Sondenstrom der Schweißstromausgänge, die Leerlaufspannungen für Gleich- und/oder Wechselstrom und der Differenzstrom.
Explosionsschutz (3 Jahre nach Erfordernissen) - Prüfung gem. Sicherheitsverordnung - Prüfung vor Inbetriebnahme (§14 Abs. 1 bis 3) - Prüfung von Anlagen für den ortsveränderlichen Einsatz bei der Aufstellung nach der ersten Inbetriebnahme an einen neuen Standort - Wiederkehrende Prüfung (§15) - Prüfung der Explosionssicherheit von Arbeitsplätzen
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) (jährlich)
- Schwimmhallen - Baustellen - Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen - fliegende bauten - PV Anlagen - Unterrichtsräume mit Experimentierstände - feuergefährdete Betriebsstätten - Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen
1.2 Prüffristen für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Baustellen (alle 3 Monate, RCD-Prüfung arbeitstäglich per Nachweis)
Bäder, Schlachthöfe, Küchen für Gemeinschaftsverpflegung (alle 6 Monate)
Seit dem Jahr 1996 empfehlen die Berufsgenossenschaften mit der DGUV Information 203-005 (ehemals BGI 600) eine zusätzliche Kennzeich- nung von Elektrogeräten. Es sollen Anwendungskategorien erkennbar sein, denen zu entnehmen ist, ob das Gerät in erschwerter Umgebungs- bedingungen eingesetzt werden kann oder nicht. Im gewerblichen Bereich sollte diese Kennzeichnung der Anwendungskategorien seit 1998 vorhanden sein. Leider wird sie selten vom Hersteller mit angebracht.
Keine Kennzeichnung ist erforderlich für alle Elektrogeräte, die nur in Büroumgebung und ähnlichen Umgebungen mit geringer mechanischer Beanspruchung verwendet werden. K1 - Kennzeichnung ist zu verwenden in Werkstatt-, Fertigungsbereichen ohne hohe besonderes mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen auf die Elektrogeräte K2 - Kennzeichnung ist anzubringen, wenn die Elektrogeräte für eine schwere Beanspruchung durch Werkstattumgebung oder im Baustelleneinsatz geeignet sind.
1.3 Prüfzyklus nach VDE 0185-305 Teil 3
BlitzschutzklasseI und II - Sichtprüfung (alle 12 Monate) - umfangreiche Prüfung (alle 24 Monate) - umfangreiche Prüfung von kritischen Systemen (alle 12 Monate)
Blitzschutzklasse III und IV - Sichtprüfung (alle 24 Monate) - umfangreiche Prüfung (alle 48 Monate) - umfangreiche Prüfung von kritischen Systemen (alle 12 Monate)
Prüfumfang innerer und äußerer Blitzschutz
1. Prüfung der Unterlagen 2. Sichtprüfung 3. Durchführung der Messung 4. Erstellen eines Prüfberichts