Startseite
Über mich
Leistungsspektrum
Rechtsgrundlagen
Termine & Prüffristen
Sachverständiger
AGB´s
Impressum
Datenschutz
Kontakt


Wichtige Prüffristen

Diese Übersicht wurde mit größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Der Verfasser übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
Abweichungen / Änderungen nach BetrSichV., DGUV Vorschrift 3 - möglich.

1. Gesetzliche Grundlagen 

-  Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV.)
- UVV der Berufsgenossenschaften
- Gesetz über technische Arbeitsmittel
- Landesbauordnung des jeweiligen Landes


Erstprüfung                               
* DIN VDE 0100 Teil 600
   für elektrische Anlagen
* DIN VDE 0113 Teil 1/EN 60204
   für elektrische Maschinen
* BetrSichV.
* DGUV V3 (BGV A3)

Instandsetzung / Änderungen
* DIN VDE 0100
  für elektrische Anlagen
* DIN VDE 0113 Teil 1/EN 60204
  für elektrische Maschinen
* DIN VDE 0701 (02-2021)
  für elektrische Geräte
* BetrSichV.
* DGUV V3 (BGV A3) 

Wiederholungsprüfungen
* DIN VDE  0702 ( 06-2021 für Erst- & Wiederholungsprüfung)
   für elektrische Geräte, Stecker
 * DIN VDE 0105 Teil 1
   für elektrische Anlagen und fest angeschlossene Geräte
* DIN VDE 0113 Teil 1/EN 60204
   für elektrische Maschinen
* BetrSichV.
* DGUV V3 (BGV A3)
* DIN VDE 0544-4
   für Lichtbogenschweißgeräte

1.1 Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel 
     
Prüffristen können nicht starr festgelegt werden. Die hier angegebenen Fristen sind überschlägige Zeiträume und wurden einst in der VBG 4 (Vorvorgänger der heutigen DGUV V3) festgelegt. Im §3 der Betriebssicherheitsverordnung ist jeder Unternehmer (Arbeitgeber) verpflichtet,
eine genaue Gefährdungsanalyse (Beurteilung) für jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Hieraus ergeben sich spezifische Prüfintervalle für jede Anforderung.   

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel
(alle 4 Jahre)

Elektrische Maschinenausrüstung nach VDE 0113 Teil 1 EN 60204-1
(jährlich)

Lichtbogenschweißgeräte nach DIN VDE 0544-4
(vierteljährlich) 
Bei der vierteljährigen Prüfung wird der ordnungsgemäßen Zustand per Sichtprüfung durchgeführt, eine Funktionsprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen durchgeführt und die Prüfung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme auf Wirksamkeit geprüft.
(jährlich)
Bei der jährlich empfohlenen Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung der geöffneten Steckverbindungen, die Isolationsprüfung des Eingangs- und Ausgangsstromkreises gegen Körper, sowie beide Stromkreise gegeneinander nach einer inneren Reinigung der Schweißstromquelle. Bei einer elektrischen Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten sollten folgenden Parameter bemessen werden: Diverse Isolationswiderstände, der Schutzleiter-Widerstand, der Sondenstrom der leitfähigen und berührbaren Teile, der Sondenstrom der Schweißstromausgänge, die Leerlaufspannungen für Gleich- und/oder Wechselstrom und der Differenzstrom.

Explosionsschutz
(3 Jahre nach Erfordernissen)
- Prüfung gem. Sicherheitsverordnung
- Prüfung vor Inbetriebnahme (§14 Abs. 1 bis 3)
- Prüfung von Anlagen für den ortsveränderlichen Einsatz bei der
  Aufstellung nach der ersten Inbetriebnahme an einen neuen Standort
- Wiederkehrende Prüfung (§15)
- Prüfung der Explosionssicherheit von Arbeitsplätzen
  
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
(jährlich)

- Schwimmhallen
- Baustellen
- Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen
- fliegende bauten
- PV Anlagen
- Unterrichtsräume mit Experimentierstände
- feuergefährdete Betriebsstätten
- Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen

1.2 Prüffristen für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Baustellen
(alle 3 Monate, RCD-Prüfung arbeitstäglich per Nachweis)

Bäder, Schlachthöfe, Küchen für Gemeinschaftsverpflegung
(alle 6 Monate)

Feuerwehren, Technische Hilfsleistungen, Unterrichtsräume 
in Schulen, Wäschereien, Gebäudereinigungen, Laboratorien,
Fertigungsstätten, Werkstätten
(alle 12 Monate)

Büros, Pflegestationen, Heime
(alle 24 Monate)

Seit dem Jahr 1996 empfehlen die Berufsgenossenschaften mit der DGUV Information 203-005 (ehemals BGI 600) eine zusätzliche Kennzeich-
nung von Elektrogeräten. Es sollen Anwendungskategorien erkennbar sein, denen zu entnehmen ist, ob das Gerät in erschwerter Umgebungs-
bedingungen eingesetzt werden kann oder nicht. Im gewerblichen Bereich sollte diese Kennzeichnung der Anwendungskategorien seit 1998
vorhanden sein. Leider wird sie selten vom Hersteller mit angebracht.

Keine Kennzeichnung
ist erforderlich für alle Elektrogeräte, die nur in Büroumgebung und ähnlichen Umgebungen mit geringer mechanischer Beanspruchung verwendet werden.
K1 - Kennzeichnung
ist zu verwenden in Werkstatt-, Fertigungsbereichen ohne hohe besonderes mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen auf die Elektrogeräte
K2 - Kennzeichnung
ist anzubringen, wenn die Elektrogeräte für eine schwere Beanspruchung durch Werkstattumgebung oder im Baustelleneinsatz geeignet sind.

1.3 Prüfzyklus nach VDE 0185-305 Teil 3

Blitzschutzklasse I und II
- Sichtprüfung (alle 12 Monate)
- umfangreiche Prüfung (alle 24 Monate)
- umfangreiche Prüfung von kritischen Systemen (alle 12 Monate)

Blitzschutzklasse III und IV
- Sichtprüfung (alle 24 Monate)
-
umfangreiche Prüfung (alle 48 Monate)
- umfangreiche Prüfung von kritischen Systemen (alle 12 Monate)

Prüfumfang innerer und äußerer Blitzschutz

1. Prüfung der Unterlagen
2. Sichtprüfung
3. Durchführung der Messung
4. Erstellen eines Prüfberichts

Top